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Wasserhaushaltsgesetz

Im Jahr 1957 verabschiedetes Gesetz über die Ordnung des Wasserhaushalts. Das Wasserhaushaltsgesetz wurde 2009 um landes- und europarechtliche Vorschriften ergänzt und bildet heute die Basis des deutschen Gewässerschutzrechts. Ziel ist eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen und den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen langfristig zu erhalten. Mit Hilfe des Gesetzes sollen oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser vor schädlichen Einflüssen bewahrt werden. Es beinhaltet daher beispielsweise Maßnahmen zum Hochwasserschutz und legt fest, dass jegliche Gewässernutzung einer behördlichen Genehmigung bedarf. Konkretisiert und themenspezifisch ausgestaltet wird das Wasserhaushaltsgesetz in verschiedenen Verordnungen wie der Grundwasser-, Abwasser- oder der Anlagenverordnung.