Wassergefährdungsklassen
Instrument zur Einstufung von Stoffen und Gemischen anhand ihrer Gefährlichkeit für Gewässer. Nach welchen Kriterien die Einordnung in Wassergefährdungsklassen erfolgt, ist in der Anlagenverordnung geregelt. Demnach ist in einer Reihe von Tests zu untersuchen, wie giftig, gesundheits- und umweltschädlich ein Stoff ist. Anschließend wird er einer der drei Wassergefährdungsklassen zugeordnet:
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend
Laut dieser Kategorisierung gehört Heizöl extraleicht der zweiten Klasse an, während Paraffine als nicht wassergefährdend bewertet werden. Die Wassergefährdungsklassen sollen den landesweit einheitlichen und sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sicherstellen. Zugleich bilden sie die Grundlage für die Formulierung technischer und personeller Anforderungen an Anlagen, die mit solchen Stoffen in Kontakt kommen.