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Unfallmerkblatt

Schriftliche Weisungen, die Teil der Ausstattung von Tankkraftwagen sind. Die ehemals als „Unfallmerkblätter“ bezeichneten Schriftstücke sind laut dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) stets mitzuführen und an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Teil des vierseitigen Dokumentsatzes ist zum einen ein Merkblatt mit einer Auflistung von Maßnahmen, die bei einem Unfall oder einem anderweitigen Notfall zu ergreifen sind. Hierzu gehören beispielsweise das sofortige Abstellen des Motors sowie die Entsorgung kontaminierter Kleidung. Zum anderen beinhalten die schriftlichen Weisungen Hinweisblätter mit Erläuterungen diverser Gefahrguteigenschaften sowie ihrer jeweiligen Kennzeichnung. Der Weisungskatalog soll sicherstellen, dass der Gefahrguttransporteur in kritischen Situationen schnell und angemessen reagiert.