Umweltverträglichkeitsprüfung
Verfahren zur Einschätzung umweltbezogener Folgen eines Projekts. Als Teil des deutschen Umweltrechts hat das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Landschaften und kulturellen Erbstätten zum Ziel. Bevor ein Bauvorhaben oder ein anderes in die Natur eingreifendes Projekt umgesetzt werden darf, muss vom Initiator ein Bericht über die potenziellen Auswirkungen der Unternehmung auf die Umwelt verfasst werden. Hierin sind neben einer Bewertung der Umweltgefahr auch Stellungnahmen von Behörden oder der Öffentlichkeit enthalten. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung findet im anschließenden Zulassungsverfahren eines Projekts Berücksichtigung.