Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz basierende Verwaltungsvorschrift. Die TA Luft wurde im Jahr 2002 verabschiedet, um den Behörden ein Instrument zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung an die Hand zu geben. In ihr finden sich präzise luftschutzrechtliche Anforderungen an industrielle und gewerbliche Anlagen wie Immissions- und Emissionshöchstwerte. Demnach dürfen beispielsweise Einrichtungen zur Tierhaltung, Erdöl verarbeitende Raffinerien oder Kraftwerke nur betrieben werden, wenn ihre Umwelteinwirkungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen. Ziel der Vorschrift ist somit der Schutz von Umwelt und Anliegern vor Luftschadstoffen. Zugleich schafft die TA Luft einen bundesweit einheitlichen Katalog mit Umweltstandards und Methoden zur Schadstoffmessung.