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Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RID)

engl.: Verordnung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter per Eisenbahn

Grenzübergreifendes Basisregelwerk zur Harmonisierung bestehender nationaler Vorschriften zum Gefahrguttransport im Schienenverkehr. Die RID sind Teil des umfassenderen Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr. Sie spezifizieren unter anderem, wie Gefahrgüter auf diesem Verkehrsweg klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Vertragsparteien sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einzelne Länder Osteuropas, Nordafrikas und Westasiens. Die Abkürzung RID geht auf den französischen Titel der Verordnung zurück: Règlement concernant le transport international ferroviaire de merchandises dangereuses. Koordinierungsstelle für die Vereinheitlichung des internationalen Eisenbahnrechts und die Umsetzung der Sicherheitsnormen ist die in Bern sitzende Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr, auch bekannt als OTIF. Gefahrguttransporte auf Binnenwasserstraßen und Straßen unterliegen den Vorschriftskatalogen ADN und ADR.