Kreislaufwirtschaftsgesetz
Auf einer Richtlinie der Europäischen Union beruhendes, deutsches Gesetz zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und umweltfreundlicher Ressourcennutzung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zentraler Bestandteil des deutschen Abfallrechts. Es soll zur Schaffung geschlossener Rohstoffkreisläufe beitragen, also die intensive, langfristige und abfallvermeidende Verwendung von Ressourcen sicherstellen. Hierfür enthält das Kreislaufwirtschaftsgesetz konkrete Umsetzungskonzepte wie die fünfstufige Abfallhierarchie. Demnach ist Abfall zunächst grundsätzlich zu vermeiden. Fällt er dennoch an, sollte er wiederverwendet oder recycelt werden. Ist auch das nicht möglich, darf Abfall anderweitig verwertet werden, beispielsweise als Energielieferant. Nur wenn keine dieser vier Verwertungsstufen umsetzbar ist, ist die finale Abfallbeseitigung erlaubt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt somit den effizienten und umweltschonenden Einsatz von Ressourcen. Für die Mineralölwirtschaft ist mit der Altölverordnung ein weiterer Teil des Abfallrechts von Bedeutung. Hierin ist festgelegt, wie mit ölhaltigem Abfall, dem sogenannten Altöl, umzugehen ist.