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Grenzübergangswert

Marktwert eines Produktes, der bei Außenhandelsaktivitäten angegeben werden muss. Werden Waren importiert oder exportiert, ist bei Grenzübergang deren Wert mitzuteilen. Bei Bestimmung des Grenzübergangswertes sind alle Aufwendungen zu berücksichtigen, die bis zum Grenzübertritt in ein Produkt geflossen sind. Hierzu können beispielsweise Kosten für Produktion und Vertrieb zählen. Als Teil nationaler wie europäischer Außenhandelsstatistiken ermöglichen Grenzübergangswerte diverser Güter einen Einblick in die Preisentwicklung über bestimmte Zeiträume hinweg.