Fondsübereinkommen
Im Jahr 1992 in Kraft getretene Vereinbarung über die Errichtung eines internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden, das auf einem vergleichbaren Abkommen aus dem Jahr 1971 beruht. Der eingerichtete Fonds ermöglicht die finanzielle Entschädigung Betroffener einer Ölverschmutzung, wenn kein Haftbarer festgestellt werden kann, die Civil Liability Convention (CLC) also nicht greift. Weltweit sind heute 115 Staaten an das Fondsübereinkommen gebunden. Damit sind 95 Prozent des internationalen Ölhandels durch diese Vereinbarung abgedeckt. Das Fondsübereinkommen und seine später ergänzend hinzugefügten Protokolle sind inzwischen als „International Oil Pollution Compensation Funds“ oder abgekürzt als „IOPC Funds“ bekannt.