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Förderabgabe

Von Ölfördergesellschaften an Staaten oder private Grundstückseigentümer zu entrichtende Nutzungsgebühr. Gezahlt wird die Förderabgabe, um auf dem ausgewählten Stück Land nach Erdöl, Erdgas oder anderen Bodenschätze zu suchen. In Deutschland stehen Bodenschätze grundsätzlich unter Staatsvorbehalt, sodass Abgaben in die Staatskasse fließen. Die Höhe des Abgabensatzes legen die Bundesländer jährlich fest. Im internationalen Sprachgebrauch werden die Förderabgaben in Anlehnung an die in der Musikindustrie üblichen Lizenzgebühren „Royalties“ genannt.