European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (ADN)
engl.: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
Im Jahr 2008 auf europäischer Ebene in Kraft getretenes Abkommen, in welchem der Ablauf von Gefahrguttransporten auf Binnenwasserstraßen festgelegt ist. Dem ADN zufolge sind gefährliche Güter besonders zu klassifizieren, zu verpacken und zu kennzeichnen. Darüber hinaus enthält es Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Gefahrgut transportierenden Schiffe. Grundlage des Übereinkommens war die sogenannte ADNR, eine bis 2011 gültige Verordnung der Zentralkommission für Rheinschifffahrt bezüglich auf dem Rhein durchgeführter Gefahrguttransporte. Für die heute gängige und alle Binnenwasserstraßen umfassende Abkürzung ADN ist die französische Bezeichnung des Abkommens namengebend: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures. Werden gefährliche Güter auf Straßen befördert, greift das ADR. Im Schienenverkehr ist die RID wirksam.
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- EUROPEAN AGREEMENT CONCERNING THE INTERNATIONAL CARRIAGE OF DANGEROUS GOODS BY ROAD (ADN)
- European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR)
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