Cost, Insurance and Freight (CIF)
engl.: Kosten, Versicherung und Fracht
Internationale Handelsklausel, die den Ablauf von Seefrachtlieferungen regelt. Sie legt die rechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers eines Produktes fest. Anhand der Klausel ist zu erkennen, wer die Transportkosten trägt, wie die Ware versichert sein muss und in welchem Zustand das Produkt versendet werden darf. Wird ein Liefervertrag auf Grundlage der CIF-Klausel geschlossen, hat der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten für die Lieferung zu tragen. Die Ware muss zudem transportgerecht verpackt sein. Ort der Haftungsübertragung ist das Schiff. Hier geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Sendung auf den Käufer über. Allerdings hat der Verkäufer im Vorfeld eine Transportversicherung abzuschließen, die im Schadensfall eine Mindestdeckung garantiert. Die CIF-Klausel wird auch für Seefrachtlieferungen im internationalen Ölhandel genutzt (siehe auch Free On Board (FOB)).