Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Deutsches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es legt Anforderungen für potenziell umweltschädliche oder umweltgefährdende Industrieanlagen und deren Erzeugnisse fest. Ziel ist, jegliche Einwirkungen von Verunreinigungen und Lärm auf Menschen, Tiere und Pflanzen zu verhindern. Das Gesetz soll also den Schutz vor Immissionen gewährleisten. Auf dessen Grundlage kann die deutsche Bundesregierung unter anderem Vorschriften zur konkreten Art der Herstellung, Verarbeitung, Verbreitung und Zusammensetzung von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen erlassen. So ist auf diesen Ölprodukten beispielsweise zu deklarieren, welche möglicherweise umweltschädlichen Zusätze sie enthalten.