Auffangraum
Bei der Nutzung von einwandigen Heizöltanks benötige Vorrichtung zur Gewährleistung des Umweltschutzes. Mit Hilfe des Prinzips der doppelten Sicherheit soll verhindert werden, dass Heizöl in die Umwelt gelangt. Einwandige Öltanks müssen daher in einem sogenannten Auffangraum stehen, also einer gemauerten Rückhalteeinrichtung. Das heißt, um den Tank herum befindet sich meist eine dauerhaft öldichte Mauer. Diese soll aus einem möglichen Leck austretendes Heizöl abfangen und innerhalb des Auffangraums halten. Die Auffangvorrichtung hat entsprechend öldicht zu sein, muss somit frei von Fugen und Bodenabläufen sein und ist mit einem ölbeständigen Anstrich zu versehen. Der Auffangraum um einwandige Öltanks herum verhindert so im Notfall, dass Heizöl in Umwelt und Gewässer gelangt. Bei Batterietanks aus Kunststoff stellt hingegen eine integrierte Rückhalteeinrichtung den Umweltschutz sicher. Diese Tanks sind doppelwandig, verfügen also über zwei durch einen Hohlraum getrennte Wände. Tritt Heizöl aus, fließt es direkt in ebendiesen Zwischenraum und gelangt nicht auf den Boden des Lagerortes. Da die Batterietanks durchsichtig sind, ist von außen jederzeit leicht erkennbar, ob sich rötliches Heizöl zwischen den Doppelwänden befindet.