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Anlagenverordnung (AwSV)

In der deutschen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden die Anforderungen an mit bestimmten Substanzen in Kontakt kommende Orte geregelt. Solche Anlagen sind sowohl Heizölbehälter in Privathaushalten als auch Tankstellen und Raffinerien. Die seit dem 1. August 2017 geltende Verordnung betrifft somit private und gewerbliche Verbraucher von Stoffen, welche die Wasserbeschaffenheit negativ beeinflussen könnten. Hierin werden Stoffe und Gemische ihrer Gefährlichkeit nach eingestuft und die technischen Anforderungen an ihre Lager- und Verarbeitungsstätten festgelegt. Darüber hinaus beschreibt die Verordnung die Pflichten der Anlagenbetreiber. So ist jeder Betreiber verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betreib seiner Anlage. Ziel der Verordnung ist, die Sauberkeit der Gewässer sicherzustellen.