Wirtschaftsministerium verlängert Gasspeicherregelung
von Christoph Warich
Robert Habeck plant, die Vorgaben für die Füllstände deutscher Gasspeicher bis ins Jahr 2027 zu verlängern.
Notierungen
ICE Gasoil Futures handelten zuletzt bei 704,25 Dollar. Brent handelt aktuell bei 74,49 Dollar und damit +0,18 Dollar zum Schluss Mittwoch. WTI handelt momentan bei 69,88 Dollar.
Habeck verlängert Vorgaben für Gasspeicher
Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen plant, die Vorgaben für die Füllstände der deutschen Gasspeicher, die im letzten Jahr während der Energiekrise eingeführt wurden, bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Das gab sein Ministerium am Mittwoch in Berlin bekannt.
Laut einem Bericht, der vom Kabinett verabschiedet wurde, haben sich die Vorgaben bewährt und maßgeblich zur Sicherheit der Energieversorgung beigetragen, indem sie sicherstellten, dass die Speicher gut gefüllt waren. Das Gesetz und eine zugehörige Verordnung sehen vor, dass die deutschen Gasspeicher bis zu bestimmten Terminen bestimmte Füllstände aufweisen sollen. Zum Beispiel sollten sie am 1. September zu 75 Prozent gefüllt sein, am 1. Oktober zu 85 Prozent, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Diese Vorgaben gelten für jeden einzelnen Speicher. Im letzten Winter wurden die Füllstandsvorgaben im Durchschnitt aller Speicher bundesweit sogar vor den jeweiligen Terminen erreicht.
Umweltverbände verklagen Norwegen
Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und Natur und Jugend haben eine neue Klimaklage gegen den norwegischen Staat eingereicht. Sie werfen dem Land vor, die Klimafolgen bei der Genehmigung von drei Öl- und Gasfeldern in der Nordsee nicht ausreichend untersucht zu haben. Zudem seien die Interessen der Kinder vernachlässigt worden.
Greenpeace Norwegen kritisiert die Regierung scharf und wirft ihr vor, den Empfehlungen der Klimawissenschaft und dem Obersten Gericht zu widersprechen. Das Öl- und Energieministerium betont dagegen, dass die Genehmigungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Umweltschutzorganisationen haben das Recht, ihre Bedenken vor Gericht prüfen zu lassen.
Die Klage ist Teil eines langjährigen Rechtsstreits, in dem Umweltschützer bereits 2016 dem Staat vorwarfen, mit Ölbohrungen in der Arktis gegen den "Umweltparagrafen" der norwegischen Verfassung zu verstoßen. Das Oberste Gericht entschied 2020 zugunsten des Staates.