Russland bekräftigt Ablehnung der Sanktionen
Der Kreml machte gestern erneut deutlich, dass er die neuen Sanktionen der westlichen Alliierten ablehnt und den ab gestern geltenden Preisdeckel nicht anerkennen will.
Notierungen
ICE Gasoil Futures Dezember handelten zuletzt bei 871,25 Dollar. Das sind +5,00 Dollar zum Settlement des Vortages.
ICE Brent handelt aktuell bei 83,32 Dollar und damit +0,32 Dollar zum Schluss Montag. ICE WTI handelt derzeit bei 77,61 Dollar.
Russland lehnt Sanktionen ab
Russland hat erneut seine Ablehnung zum neuen Sanktionspaket der EU sowie der Preisobergrenze der G7 und Australien zum Ausdruck gebracht. Kremlsprecher Dmitri Peskow sprach gestern davon, dass Russland keinerlei Preisobergrenzen anerkennen wird und man dabei sei, Gegenmaßnahmen vorzubereiten.
Die Sanktionen der EU würden zur Destabilisierung der internationalen Energiemärkte führen, während Russland weiterhin in der Lage sei, seinen Krieg in der Ukraine zu finanzieren.
Seit gestern gilt innerhalb der G7, in der EU und in Australien ein Höchstpreis von 60 Dollar pro Barrel auf russisches Rohöl. Zudem erlaubt das neue Sanktionspaket der Europäischen Union, welches ebenfalls gestern in Kraft getreten ist, nur noch in Ausnahmefällen den Import russischen Öls in die EU.
Ziel der Sanktionen sowie der Preisobergrenze ist es, die Einnahmen Russlands zu reduzieren, um den Angriffskrieg gegen die Ukraine finanziell möglichst weit zu schwächen.
Übergewinnsteuer steht erneut zur Diskussion
Bei der Frage der sogenannten Übergewinnsteuer wollen die unionsgeführten Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Dies gaben die Finanzministerien der Bundesländer gestern bekannt.
Den beteiligten Ministerien gehe es bei dem geplanten EU-Energiekrisenbeitrag um finanzverfassungsrechtliche Bedenken.
Unternehmen der Energiebranche, welche als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den daraus resultierenden steigenden Energiepreisen mit zusätzlichen Milliardengewinnen rechnen können, sollen durch die Übergewinnsteuer dazu verpflichtet werden einen „Energiekrisenbeitrag“ zu leisten. Dafür sollen Gewinne aus den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023, welche die Durchschnittsgewinne der Vorjahre um 20 Prozent übersteigen, mit zusätzlichen 33 Prozent besteuert werden.